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Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude – kompetent & denkmalgerecht

Sie besitzen ein denkmalgeschütztes Gebäude z. B. ein Fachwerkhaus, einen Altbau, ein Schloss, ein ehemaliges Bahnhofsgebäude oder ein Bürgerhaus in Rastatt, Baden‒Baden, Bühl oder Karlsruhe? Dann wissen Sie: Energetische Sanierungen unter Denkmalschutzauflagen sind eine Herausforderung aber auch eine große Chance. Wir unterstützen Sie als zertifizierte Energieberater mit viel Erfahrung in der Sanierung historischer Bausubstanz fachkundig, unabhängig und förderfähig.
Jetzt unverbindlich beraten lassen Rastatt Landkreis, Baden‒Baden und Umgebung
Energieberater Denkmalschutz Rastatt und Umgebung - Hans Hornbacher

Energieeffizienz und Denkmalschutz im Einklang

Historische Gebäude erzählen Geschichten – und die sollen erhalten bleiben. Gleichzeitig steigen Energiekosten und Anforderungen an klimafreundliches Bauen. Wir helfen Ihnen, beide Ziele zu verbinden:
  • Erhalt des kulturellen Werts Ihrer Immobilie
  • Reduktion des Energieverbrauchs & Betriebskosten
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Zugang zu attraktiven Förderprogrammen
Ob Fachwerkhaus in Bühl, Stadtvilla in Rastatt oder Winzerhaus im Rebland von Baden-Baden – wir erstellen individuelle Energetische Sanierungskonzepte, die zur Bausubstanz, zum Budget und zu den denkmalrechtlichen Vorgaben passen.

Unsere Leistungen bei der energetischen Sanierung von Denkmalgebäuden

  • - Vor-Ort-Begehung und energetische Bestandsaufnahme - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude - Beratung zu Innendämmung, Fenstern, Heizung und Lüftung - Abstimmung energetischer Maßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde - Fördermittelberatung zu BAFA-, KfW- und Landesprogrammen - Energetische Fachplanung und Begleitung bei der Umsetzung
Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen und können die erforderlichen energetischen Nachweise im Rahmen geeigneter Förderprogramme begleiten.

Welche energetischen Maßnahmen sind bei Denkmalgebäuden möglich?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen energetische Maßnahmen individuell auf die vorhandene Bausubstanz und die Anforderungen des Denkmalschutzes abgestimmt werden. Möglich sind beispielsweise: - Innendämmung mit geeigneten, bauphysikalisch abgestimmten Systemen - Sanierung oder Austausch historischer Fenster - Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage - Verbesserung der Lüftung und des Feuchteschutzes - Photovoltaikanlagen, sofern diese mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar sind Wir unterstützen Sie bei der energetischen Bewertung und bei der Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Denkmalgebäuden

Für die Energieberatung und energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können verschiedene Förderprogramme zur Verfügung stehen, beispielsweise: - BAFA-Förderung für die Energieberatung - Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - KfW-Förderprogramme, insbesondere für geeignete Heizungs- und Effizienzmaßnahmen - gegebenenfalls Landes- und Denkmalförderprogramme in Baden-Württemberg Welche Förderung genutzt oder miteinander kombiniert werden kann, hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die passenden Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.

Typische Gebäude unter Denkmalschutz

Jedes historische Gebäude erfordert eine individuelle Bewertung der Bausubstanz und der geeigneten energetischen Maßnahmen.

So läuft die Energieberatung für Denkmalschutz ab

  1. Erstgespräch und Klärung Ihres Vorhabens
  2. Vor-Ort-Begehung und energetische Bestandsaufnahmeg
  3. Entwicklung eines geeigneten Sanierungskonzepts
  4. Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde
  5. Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Antragstellung
  6. Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Abschlussnachweise

Rechtliche Grundlagen & was Denkmal-Eigentümer wissen sollten

Energetische Sanierung von Denkmalgebäuden Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen Denkmalschutz, Energieeffizienz und baulicher Substanz. 1. Denkmalschutz in Baden-Württemberg Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Veränderungen am Erscheinungsbild oder an der Bausubstanz genehmigungspflichtig sein. Energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Veränderungen an der Gebäudehülle sollten daher frühzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie bei der energetischen Planung und bei der fachlichen Abstimmung der vorgesehenen Maßnahmen. 2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält besondere Regelungen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Wenn energetische Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen, können Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen möglich sein. 3. Energetische Planung und Feuchteschutz Gerade bei historischen Gebäuden müssen energetische Maßnahmen auf die vorhandene Konstruktion abgestimmt werden. Besondere Bedeutung haben dabei unter anderem Wärmebrücken, Feuchteschutz, Innendämmung und der Erhalt historischer Bauteile. Eine qualifizierte Energieberatung für Denkmalgebäude hilft dabei, geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln und Energieeffizienz mit dem Erhalt der historischen Bausubstanz zu verbinden.
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Egal ob Sie einen Altbau geerbt, gekauft oder schon lange bewohnen:
Eine denkmalgerechte Sanierung zahlt sich aus – für Sie, für Ihr Haus und für kommende Generationen.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihr Denkmalschutz-Projekt!

Kann ich eine Wärmepumpe in einem denkmalgeschützten Gebäude nutzen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Besonders geeignet sind Sole-Wärmepumpen (Erdwärme) oder Luft-Wärmepumpen mit geringer Geräuschentwicklung. Entscheidend ist die Platzierung des Außengeräts sowie die Abstimmung mit der Denkmalbehörde.

Wie kann ich historische Fenster energetisch verbessern?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Überarbeitung der alten Rahmen, Einbau von Isolierglas bei Zustimmung der Denkmalpflege oder Ergänzung durch Innenfenster (z. B. Kastenfenster). Diese Maßnahmen sind oft denkmalverträglich und förderfähig.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der Sanierung eines Denkmals?

Ja. Nach § 7i EStG können bestimmte Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden – sofern die Maßnahmen mit der Denkmalpflege abgestimmt sind. Die steuerliche Abschreibung lohnt sich besonders bei größeren Sanierungen.

Was passiert bei Erbe oder Kauf eines Denkmals?

Beim Kauf oder Erbe eines Baudenkmals übernehmen Sie auch die Verpflichtung zum Erhalt. Sanierungen sind genehmigungspflichtig, lohnen sich jedoch durch Förderungen und steuerliche Vorteile. Eine Energieberatung bringt frühzeitig Klarheit.
Anfrage senden 0163-7850484